Polizei Anforderungen
Um den Dienst als Polizeibeamter antreten zu können, muss man verschiedene Voraussetzungen erfüllen, damit man in den Polizeidienst aufgenommen wird. Diese Bedingungen sind von Bundesland zu Bundesland verschieden. Welche das genau sind und welche Voraussetzungen man erfüllen muss um Bundespolizeibeamter zu werden, haben wir hier aufgelistet:
Die Anfoderungen der Bundesländer im Überblick
Um Anwärter im Polizeivollzugsdienst bei der Bundespolizei zu werden, gibt es 7 grundsätzliche Voraussetzungen:
- Man muss entweder deutscher Staatsbürger sein oder zumindest Staatsbürger eines Mitgliedstaates der Europäischen Union sein.
- Du vertrittst Werte wie z.B. Demokratie, Menschenwürde und Rechtsstaatlichkeit.
- Geistige und körperliche Gesundheit sind unerlässlich.
- Auch der Führerschein der Klasse B ist notwendig, um Polizist werden zu können.
- Wichtig ist auch, dass du gut schwimmen kannst und das deutsche Schwimmabzeichen zumindest in Bronze besitzt.
- Ist man vorbestraft bzw. hoch verschuldet, ist es nicht möglich Polizeibeamter zu werden.
- Solltest du Tattoos haben, müssen diese während der Ausübung des Dienstes, sofern sie nicht von der Dienstbekleidung verdeckt werden, abdecken.
Du darfst jedenfalls keine Tattoos an den Händen, im Gesicht oder am Hals haben, auch wenn du diese abdecken könntest.
Zusätzliche Voraussetzungen für den mittleren Polizeivollzugsdienst
Die Ausbildung für den mittleren Polizeidienst dauert zweieinhalb Jahre. Um in die Ausbildung aufgenommen zu werden, musst du zusätzlich zu den oben genannten allgemeinen Voraussetzungen noch ein paar besondere Voraussetzungen erfüllen:
- Du musst zwischen 16 und 27 Jahre alt sein. Hast du bereits eine andere Berufsausbildung absolviert und mehr als 3 Jahre Berufserfahrung, dann darfst du auch älter sein, maximal aber 35 Jahre.
- Auch schulisch muss man eine bestimmte Ausbildung vorweisen können: Du musst entweder die mittlere Reife bzw einen Realschulabschluss haben. Auch wenn du einen Hauptschulabschluss und anschließend eine mindestens zweijährige in Deutschland anerkannte Berufsausbildung absolviert hast, kannst du Polizist werden.
- Du hast gute Englischkenntnisse, kannst also mit anderen auf Englisch kommunizieren und in deinem Bewerbungszeugnis zumindest die Note 4 in Englisch.
- Auch in Deutsch musst du im Bewerbungszeugnis zumindest eine 4, in Sport zumindest eine 3 aufweisen können.
Besondere Anforderungen für den gehobenen Dienst
Auch um den dreijährigen modularen Studiengang für den gehobenen Dienst antreten zu können, musst du neben den allgemeinen Bedingungen auch besondere Bedingungen vorweisen können:
- Du darfst höchstens 33 Jahre alt sein, es sei denn, du hast vorher eine andere Ausbildung abgeschlossen und mehr als 3 Jahre Berufserfahrung, dann darfst du höchstens 39 Jahre alt sein.
- Du machst demnächst dein Abitur bzw. Fachabitur oder hast es bereits.
- In Deutsch musst du zumindest die Note 4 haben, in Sport zumindest eine 3.
- Du musst auch Englischkenntnisse vorweisen können, das heißt, du musst auf Englisch kommunizieren können und zumindest die Note 4 im Bewerbungszeugnis aufweisen.
- Auch weitere Fremdsprachenkenntnisse sind von Vorteil.
Besondere Voraussetzungen für den höheren Polizeidienst
Für den höheren Polizeidienst bei der Bundespolizei musst du folgende zusätzliche Anforderungen erfüllen:
- Du darfst nicht älter als 33 Jahre sein.
- Ein Hochschulabschluss (Magister, Master, Diplom (univ.), Staatsexamen) mit einer Benotung von mindestens „gut“ oder ein erstes juristisches Staatsexamen zumindest mit der Benotung „befriedigend“ oder ein erstes und zweites juristisches Staatsexamen mit insgesamt mindestens 13 Punkten ist unerlässlich.
- Gute bzw. sehr gute Englischkenntnisse sind ebenfalls eine Voraussetzung für den höheren Polizeidienst.
- Offenheit und Sozialkompetenz zeichnen dich aus.
- Auch sicheres Auftreten und Entscheidungsstärke sind notwendig.
Auch für den Polizeidienst bei der Bayerischen Polizei (Q2) musst du persönliche und schulische Voraussetzungen erfüllen.
- Du musst deutscher Staatsbürger sein. Unter bestimmten Voraussetzungen können aber auch ausländische Staatsangehörige den Dienst antreten.
- Grundsätzlich werden nur Personen zum Einstellungstest zugelassen, die eine Körpergröße von mindestens 165 cm aufweisen. Ausnahmen gibt es, wenn eine besondere körperliche Leistungsfähigkeit in einem Vorverfahren festgestellt wurde.
- Am Einstellungstag muss ein Polizeidienstanwärter zwischen 17 und 30 Jahre alt sein. Ist man älter als 30, kann man gegebenenfalls auch zugelassen werden z.B. nach Kinderbetreuungs- und Pflegediensten, nach Ableistung eines freiwilligen Wehrdienstes oder sonstigen Freiwilligendiensten etc.
- Auch physische und psychische Gesundheit muss nachgewiesen werden können.
- Man darf weder vorbestraft noch hoch verschuldet sein.
- Sichtbare Tattoos oder Tattoos mit rechtwidrigem Inhalt sind nicht erlaubt.
- Man muss auch das deutsche Schwimmabzeichen zumindest in Bronze vorweisen können.
- Schulisch brauchst du entweder:
- Einen Haupt- bzw. Mittelschulabschluss mit abgeschlossener Berufsausbildung oder
- Einen mittleren Schulabschluss oder
- Einen höherwertigen Schulabschluss
Bei der Polizei in NRW kann man sich für den gehobenen Dienst und den höheren Dienst bewerben.
Für den gehobenen Dienst musst du folgendes Anforderungsprofil erfüllen:
- Du musst deutscher Staatsbürger bzw Staatsbürger eines Mitgliedstaates der EU sein. Für nicht Staatsbürger eines EU-Staates gibt es zusätzliche Anforderungen.
- Man darf weder vorbestraft noch stark verschuldet sein.
- Deine körperlichen und geistigen Anlagen müssen für den Polizeidienst geeignet sein.
- Am Einstellungstag darfst du höchstens 37 Jahre alt sein.
- Schulisch brauchst du entweder
- Einen Abschluss (Abitur), der berechtigt, ein Hochschulstudium zu absolvieren oder
- einen gleichwertigen Abschluss, wie z.B. Fachhochschulreife, Meisterbrief im Handwerk oder
- eine zumindest zweijährige anerkannte Berufsausbildung inkl. mindestens 3 Jahre Berufserfahrung.
- Du musst nachweisen können, dass du mind. 6 Jahre Englischunterricht hattest bzw. 4 Jahre mit erhöhtem Stundenanteil oder Gleichwertiges.
- Weitere Voraussetzung ist das deutsche Sportabzeichen zumindest in Bronze. Dies darf im Zeitpunkt der Bewerbung nicht älter als 12 Monate sein.
- Deutsches Schwimmabzeichen in Gold bzw Deutsches Rettungsschwimmabzeichen zumindest in Bronze, jeweils am 1. Juni des Einstellungsjahres älter als 24 Monate.
- Führerschein der Klasse B zum 1. Juni des Einstellungsjahres
- Du musst mindestens 163 cm groß sein.
- Dein BMI muss zwischen 18 und 27,5 liegen.
- Der erfolgreiche Abschluss des polizeilichen Auswahlverfahrens ist zwingend.
Man muss zudem bis zum 1. Juni des Einstellungsjahres Grundlagen der Textverarbeitung nachweisen können. Darüber ist eine Prüfung abzulegen, in der man mindestens 80 Anschläge pro Minute erreichen muss.
Um Polizist im gehobenen Dienst bei der Polizei in Hessen zu werden sind folgende Voraussetzungen unerlässlich:
- Deutsche Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines EU-Mitgliedstaates (für nicht EU- Mitglieder gelten gesonderte Voraussetzungen)
- Abitur, Fachabitur bzw. Vergleichbares oder Meisterprüfung
- Man muss mindestens 155 cm groß sein.
- Das Höchstalter beträgt 36 Jahre (am Einstellungstag).
- Keine Vorstrafen oder starke Verschuldung
- Einstehen für demokratische Grundwerte
- Polizeidiensttauglichkeit
Die Voraussetzungen für den mittleren Polizeidienst in Baden-Württemberg sind:
- Man muss deutscher Staatsbürger sein (es gibt Ausnahmen für bestimmte ausländische Staatsangehörige)
- Rechtliche Unbescholtenheit bzw keine starke Verschuldung
- Einstehen für demokratische Grundwerte
- Weitere Voraussetzung ist das deutsche Sportabzeichen zumindest in Bronze oder alternativ 3000-Meter-Lauf im Rahmen des Auswahlverfahrens
- Schwimmleistungsnachweis (Deutsches Schwimmabzeichen)
- Man muss mindestens 160 cm groß sein, wobei Ausnahmen bei besonderer körperlicher Eignung gemacht werden können
- Dein BMI muss zwischen 18 und 27,5 liegen.
- Man braucht einen mittleren Schulabschluss mit einem Notendurchschnitt von max. 3,2. Hat man das Abitur bzw. die Fachhochschulreife muss man keinen bestimmten Notendurchschnitt vorweisen können.
- Das Mindestalter beträgt am Einstellungstag 16,5 Jahre und das Höchstalter 32 Jahre, wobei auch hier Ausnahmen gemacht werden können.
- Der Führerschein der Klasse B ist notwendig, aber auch hier können Ausnahmen gelten
Auch bei der Polizei in Saarland ist nur die Ausbildung für den gehobenen Dienst notwendig, wofür folgende Bedingungen gelten:
- Abitur, Fachhochschulreife oder anerkannte Berufsausbildung mit einem Notendurchschnitt von zumindest 3,0 und wenigstens 2 Jahre Berufserfahrung
- Keine Vorstrafen oder starke Überschuldung
- Man muss deutscher Staatsangehöriger oder Staatsbürger eines EU-Staates sein.
- Das Höchstalter liegt bei 37 Jahren
- Deutsches Jugendschwimmabzeichen in Bronze oder Deutsches Schwimmabzeichen in Bronze
- Die Mindestgröße liegt bei 162 cm.
- Besondere Regeln gelten für Brillen- und Kontaktlinsenträger
Auch in RLP ist nur die Ausbildung für den gehobenen Polizeidienst möglich. Hier gelten folgende Bedingungen:
- Abitur bzw. Fachhochschulreife oder Vergleichbares, wie z.B. Meisterbrief oder Berufsausbildung mit einem Notendurchschnitt von mindestens 2,5 und mindestens 2 Jahre Praxiserfahrung
- Die Ausbildung für den Polizeidienst ist sowohl für deutsche Staatsbürger, als auch Staatsbürger eines EU-Staates als auch für Nicht-EU-Bürger mit unbefristetem Aufenthaltstitel möglich, sofern die Deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrscht wird.
- Höchstalter ist am Einstellungstag 34 Jahre, wobei es für bestimmte Umstände auch Ausnahmen gibt.
- Mindestgröße ist 162 cm. Ausnahmen werden bei besonderer körperlicher Eignung gemacht.
- Körperliche und psychische Eignung für den Polizeidienst
- Strafrechtliche Unbescholtenheit und keine starke Überschuldung
- Einstehen für demokratische Grundwerte
- Tattoos sind grundsätzlich erlaubt, sofern diese von der Dienstkleidung verdeckt werden und inhaltlich nicht verpönt sind
- Auch Brustimplantate sind zulässig, wenn diese nicht verletzungsanfällig sind.
Wer eine Kariere als Polizist in Thüringen im mittleren Dienst anstrebt muss folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Deutsche Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines EU-Mitgliedstaates (für nicht EU- Mitglieder gelten gesonderte Voraussetzungen)
- Hauptschulabschluss und abgeschlossene Berufsausbildung, Realschulabschluss, Fachhochschulreife oder Abitur
- Einstehen für demokratische Grundwerte
- Höchstalter: 35 Jahre
- Mindestgröße: 160 cm
- Polizeidiensttauglichkeit
- Schwimmpass oder Sportabzeichen mindestens in Bronze
- Strafrechtliche Unbescholtenheit und keine starke Überschuldung
Um in Laufbahngruppe 1 (mittlerer Dienst) bei der Polizei in Schleswig-Holstein einsteigen zu können, muss man folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Die Ausbildung für den Polizeidienst ist sowohl für deutsche Staatsbürger als auch Staatsbürger eines EU-Staates als auch für Nicht-EU-Bürger mit gültigem Niederlassungstitel möglich (kein Niederlassungstitel bei Staatsbürger Islands, der Schweiz, Liechtensteins und Norwegens notwendig).
- Man muss zwischen 16 und 42,5 Jahre alt sein (gehobener Dienst: max. 42 Jahre)
- Man muss zwischen 160 cm und 205 cm groß sein
- Der BMI muss zwischen 18 und 30 liegen
- Keine sichtbaren oder inhaltlich verwerflichen Tattoos.
- Gute Deutschkenntnisse
- Bestenfalls keine Vorstrafen, bei Vorstrafen wird im Einzelfall entschieden
- Deutsches Schwimmabzeichen, Jugendschwimmabzeichen oder Rettungsschwimmabzeichen zumindest in Bronze
- Mindestens Hauptschulabschluss mit abgeschlossener anerkannter Berufsausbildung oder Realschulabschluss
Für Laufbahngruppe 2 (gehobener Dienst) braucht man das Abitur, Fachabitur oder Vergleichbares (z.B. Meisterbrief)
Für die Laufbahngruppe 1 (mittlere Dienst) für den Polizeidienst in Sachsen-Anhalt braucht man folgendes Anforderungsprofil:
- Die Ausbildung für den Polizeidienst ist sowohl für deutsche Staatsbürger als auch Staatsbürger eines EU-Staates als auch für Nicht-EU-Bürger mit gültigem Niederlassungstitel möglich.
- Man muss zwischen 16 und 37,5 Jahre alt sein (in Laufbahngruppe 2 max. 37 Jahre), wobei auch Ausnahmen möglich sind
- Mindestgröße: 160 cm
- Der BMI muss zwischen 18 und 27,5 liegen
- Deutsches Sportabzeichen in Silber
- Deutsches Rettungsschwimmabzeichen in Bronze
- Keine sichtbaren Tattoos oder Piercings
- Keine Vorstrafen oder starke Überschuldung
- Realschulabschluss oder Hauptschulabschluss mit abgeschlossener Berufsausbildung oder Vergleichbares
Für Laufbahngruppe 2 (gehobener Dienst) müssen mindestens das Fachabitur sowie gute Englischkenntnisse nachgewiesen werden.
In Niedersachsen kann man ab Laufbahngruppe 2,1 (gehobener Dienst) einsteigen. Dafür müssen folgende Bedingungen erfüllt werden:
- Die Ausbildung für den Polizeidienst ist sowohl für deutsche Staatsbürger als auch Staatsbürger eines EU-Staates als auch für Nicht-EU-Bürger mit gültigem Niederlassungstitel möglich.
- Höchstalter: 31 Jahre (unter bestimmten Voraussetzungen können Ausnahmen gemacht werden)
- Mindestgröße: 163 cm (auch hier gibt es Ausnahmen)
- Der BMI muss zwischen 18 und 27,5 liegen
- Autoführerschein (Führerschein Klasse B)
- Nachweisbare Englischkenntnisse: mind. 6 Jahre Englischunterricht bzw Englischzertifikat B1
- Jugendschwimmabzeichen in Bronze
- Keine sichtbaren oder inhaltlich verwerflichen Tattoos, Piercings etc.
- Keine Vorstrafen oder starke Überschuldung
- Abitur bzw Fachabitur oder Vergleichbares, wie z.B. der Meisterbrief
Um Polizist in Berlin im mittleren Dienst zu werden muss man folgenden Anforderungen entsprechen:
- Deutsche Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines EU-Mitgliedstaates (für nicht EU- Mitglieder gelten gesonderte Voraussetzungen)
- Einstehen für demokratische Grundwerte
- Führerschein der Klasse B (spätestens bis zum Ende des 3. Semesters der Ausbildung)
- Nachweis Schwimmkenntnisse, wie z.B. Schwimmabzeichen in Bronze
- Körperliche und psychische Eignung für den Polizeidienst
- Polizeidiensttauglichkeit
- Keine Vorstrafen oder starke Überschuldung
- Keine sichtbaren oder inhaltlich verwerflichen Tattoos, Piercings etc.
- Erweiterte Berufsbildungsreife (erweiterter Hauptschulabschluss) oder Gleichwertiges
- Am Einstellungstag muss man zwischen 16 und 29 Jahre alt sein, ist man älter (30-39) muss der Nachweis einer anerkannten mindestens zweijährigen Berufsausbildung und zumindest 2 Jahre Praxiserfahrung in diesem Beruf erbracht werden.
Für den gehobenen Dienst muss zumindest die Fachhochschulreife oder Vergleichbares nachgewiesen werden können und das Höchstalter liegt bei 31 Jahren.
Wer Polizist in Brandenburg im gehobenen Dienst werden möchte muss folgendes nachweisen können:
- Einstehen für demokratische Grundwerte
- Körperliche und psychische Eignung für den Polizeidienst
- Keine Vorstrafen oder starke Überschuldung
- Höchstalter: 36 Jahre
- Zumindest Fachhochschulreife oder Vergleichbares
- Deutsche Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines EU-Mitgliedstaates für Nicht-EU-Mitglieder können Ausnahmen bei „dringendem dienstlichen Bedürfnis“ gemacht werden.
- Gute Deutschkenntnisse
- Keine sichtbaren Tätowierungen
- Deutscher Schwimmpass zumindest in Bronze. Dieser darf am Einstellungstag nicht älter als 3 Jahre sein
Für den Polizeidienst in Bremen ist keine eine Mindestgröße vorgeschrieben. Folgende Voraussetzungen müssen aber dennoch eingehalten werden:
- Deutsche Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines EU-Mitgliedstaates oder EWR-Mitgliedstaates. Für Nicht-EU-Mitglieder können Ausnahmen gemacht werden.
- Mittlerer Bildungsabschluss oder Gleichwertiges mit abgeschlossener Berufsausbildung und Praxiserfahrung (Hochschulzugangsberechtigung muss nach Auswahlverfahren erbracht werden) oder zumindest Fachhochschulreife oder Gleichwertiges
- Führerschein der Klasse B spätestens am Ende des 1. Semesters
- Körperliche und psychische Eignung für den Polizeidienst
- Einstehen für demokratische Grundwerte
- Keine Vorstrafen oder starke Überschuldung
Um den mittleren Dienst bei der Polizei in Hamburg antreten zu können, sind folgende Anforderungen Voraussetzung, wobei die Staatsangehörigkeit keine Rolle spielt:
- Erster Allgemeiner Schulabschluss mit abgeschlossener mindestens zweijähriger Berufsausbildung oder Mittlerer Schulabschluss
- Man muss zwischen 16 und 34 Jahre alt sein.
- Mindestgröße: 160 cm
- BMI zwischen 18 und 27,5
- Keine sichtbaren Tätowierungen
- Führerschein der Klasse B spätestens am Ende des 1. Ausbildungsjahres bzw spätestens 6 Monate nach Vollendung des 18. Lebensjahres
- Nachweis der Schwimmkenntnisse mit dem Deutschen Schwimmabzeichen zumindest in Bronze
- Ausreichende Schulnoten
Für den gehobenen Dienst muss das Abitur, die Fachhochschulreife oder Vergleichbares (z.B. Meisterbrief) nachgewiesen werden können.
Für die Ausbildung als Polizist (Laufbahngruppe 1, 2. Einstiegsebene; früher: mittlerer Polizeidienst) im Bundesland Sachsen sind diese Anforderungen notwendig:
- Deutsche Staatsbürgerschaft, Staatsbürgerschaft eines EU-Mitgliedstaates oder Staatsbürgerschaft der Staaten Schweiz, Liechtenstein oder Norwegen
- Einstehen für demokratische Grundwerte
- Man muss zwischen 16 und 34 Jahre alt sein
- Die Mindestgröße liegt bei 160 cm
- Körperliche und psychische Eignung für den Polizeidienst
- Weder Vorstrafen noch starke Überschuldung
- Keine sichtbaren oder inhaltlich verwerflichen Tattoos, Mehndis, Brandings, Piercings
- Deutscher Jugendschwimmpass in Bronze oder Deutscher Schwimmpass in Bronze oder Rettungsschwimmerpass bzw Normabnahme des Deutschen Sportabzeichens
- Versetzungs- und Umzugsbereitschaft innerhalb von Sachsen
- Realschulabschluss oder Hauptschulabschluss mit abgeschlossener Berufsausbildung oder Vergleichbares
Für die Laufbahngruppe 2 (gehobener Polizeidienst) ist das Abitur bzw Fachabitur oder Vergleichbares, wie z.B. der Meisterbrief und der Führerschein der Klasse B unerlässlich.
Für den Polizeidienst in Laufbahngruppe 1 (mittlerer Dienst) in Mecklenburg-Vorpommern muss man diese Nachweise erbringen können:
- Die Ausbildung für den Polizeidienst ist sowohl für deutsche Staatsbürger als auch Staatsbürger eines EU-Staates als auch für Nicht-EU-Bürger mit gültigem Niederlassungstitel möglich.
- Einstehen für demokratische Grundwerte
- Man muss zwischen 16 und 29 Jahre alt sein (gehobener Dienst: max. 33 Jahre)
- Keine sichtbaren oder inhaltlich verwerflichen Tattoos.
- Führerschein der Klasse B
- Keine Vorstrafen oder starke Überschuldung
- Mittlerer Schulabschluss oder Berufsreife mit abgeschlossener anerkannter Berufsausbildung
Für den gehobenen Dienst muss zumindest die Fachhochschulreife oder eine gleichwertige Berufsausbildung (zB Meisterprüfung) nachgewiesen werden können.