Bevor wir Ihnen nun die konkreten Aufgabenbereiche der Polizei zeigen, gehen wir kurz auf die historische Entwicklung der Polizei ein. Mit zunehmender Modernisierung wachsen auch die Aufgaben des Staats und somit auch der Polizei. Ursprünglich stammt der Polizeibegriff aus dem Griechischen und bedeutet „die gesamte weltliche Ordnung“, dieser Begriff wurde im Laufe der Jahrhunderte ständig weiterentwickelt. Heute versteht man unter der Polizei die Ausübung des Gewaltmonopols des Staats.
Schon im Kaiserreich wurden die Aufgaben der Polizei im Gesetz, der Bismarckschen Reichsverfassung festgelegt. Auch zu dieser Zeit war die Polizei schon ein Teil der staatlichen Verwaltung, die Polizei erfüllte also verwaltungsrechtliche Aufgaben. Es verblieben zwar die Aufgaben der Polizei bei den jeweiligen Ländern, doch hatte der Bund die Kompetenz straferforschende Aufgaben zuzuweisen. Vor dem 1. Weltkrieg existieren in den Kolonien sogar noch Kolonialpolizein.
Nach dem 1. Weltkrieg wurde das deutsche Polizeiwesen vereinheitlicht und auf Bundesebene gehoben, die Länder behielten jedoch ihre Kompetenzen bei. Daher gibt es auch noch heute die Bundespolizei und die Polizei der jeweiligen Länder. Wenn man von den Aufgaben der Polizei spricht, muss man zwischen den Aufgaben der Bundespolizei und den Aufgaben der Landespolizei unterscheiden.
Mit zunehmender Modernisierung wachsen auch die Aufgaben des Staats und somit auch der Polizei. Ursprünglich stammt der Polizeibegriff aus dem Griechischen und bedeutet „die gesamte weltliche Ordnung“, dieser Begriff wurde im Laufe der Jahrhunderte ständig weiterentwickelt. Heute versteht man unter der Polizei die Ausübung des Gewaltmonopols des Staats.
Schon im Kaiserreich wurden die Aufgaben der Polizei im Gesetz, der Bismarckschen Reichsverfassung festgelegt. Auch zu dieser Zeit war die Polizei schon ein Teil der staatlichen Verwaltung, die Polizei erfüllte also verwaltungsrechtliche Aufgaben. Es verblieben zwar die Aufgaben der Polizei bei den jeweiligen Ländern, doch hatte der Bund die Kompetenz straferforschende Aufgaben zuzuweisen. Vor dem 1. Weltkrieg existieren in den Kolonien sogar noch eine Kolonialpolizei.
Nach dem 1. Weltkrieg wurde das deutsche Polizeiwesen vereinheitlicht und auf Bundesebene gehoben, die Länder behielten jedoch ihre Kompetenzen bei. Daher gibt es auch noch heute die Bundespolizei und die Polizei der jeweiligen Länder. Wenn man von den Aufgaben der Polizei spricht, muss man zwischen den Aufgaben der Bundespolizei und den Aufgaben der Landespolizei unterscheiden.