Karriereweg: Polizei gehobener Dienst
Polizist im gehobenen Dienst
Voraussetzungen gehobener Dienst bei der Polizei
Oft wird bei der Polizei gehobener Dienst von einer Ausbildung gesprochen. Streng genommen ist diese Bezeichnung falsch, da es sich um ein Studium handelt. Dieses Studium endet je nach Bundesland entweder mit dem Titel „Diplom-Verwaltungswirts Polizei (FH)“ oder aber mit dem Titel „Bachelor of Arts im Polizeivollzugsdienst“.
Wie für ein Studium üblich, muss hier eine gewisse schulische Vorbildung vorhanden sein. So muss hier als Voraussetzung entweder das Abitur oder die Fachhochschulereife vorliegen. Je nach Bundesland kann auch schon die Mittlere Reife als Zugangsvoraussetzung für das Studium ausreichen. Wobei an dieser Stelle von einer Bewerberin oder einem Bewerber, nicht nur das bloße Vorhandensein einer Schulbildung Voraussetzung ist.
Vielmehr gibt es hier noch die besonderen Voraussetzungen für den Polizeidienst. So muss zum Beispiel eine charakterliche Eignung vorliegen, dementsprechend keine Vorstrafen. Man muss in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen leben. Je nach Bundesland muss man eine bestimmte Mindestkörpergröße aber auch das Vorhandensein von einem Führerschein erfüllen.
Ob man für ein Studium infrage kommt, insbesondere auch für eine spätere Führungsaufgabe innerhalb der Polizei, wird aber auch anhand von Bewerbergesprächen im Auswahlverfahren geprüft.
Die Voraussetzungen im Überblick:
- Mindestgröße zwischen 160 cm bis 165 cm (abhängig vom Bundesland)
- Einhalten der festgelegten Altersgrenze (diese ist in den Bundesländern verschieden)
- Charakterliche Eignung (wir beim Auswahlverfahren festgestellt)
- Allgemeine Hochschulreife, Fachhochschulreifen (oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand)
- Führerschein der Klasse B (Fahrzeuge mit Schaltgetriebe)
- Schwimmabzeichen in Bronze oder Silber
- geordnete wirtschaftliche Verhältnisse (keine hohen Schulden)
- keine Vorstrafen
Ausbildung
Diplomstudium
Empfohlener Abschluss
Allgemeine Hochschulreife
Ausbildungsdauer
3 Jahre
Gehalt
zwischen 1.300€ und 5.700€
Bewerbungsschreiben für den gehobenen Polizeidienst
Bei der Bewerbung zu gehobenen Dienst bei der Polizei sollte einen eher konservativen Schreibstil wählen da dieser professioneller wirkt. Wie bereits oben erwähnt, sind bestimmte Charaktereigenschaften gefragt bei der Polizei und ganz speziell im gehobenen Dienst. Daher ist es wichtig diese auch gezielt hervorzuheben und keine Bewerbung mit Standardfloskeln zu schreiben. Sie sind bei der freiwilligen Feuerwehr oder Rettung? Perfekt, dann beschreiben Sie doch was Sie dort machen und warum Sie sich entschieden haben, dort mitzuhelfen.
Wichtige Charaktereigenschaften für den gehobenen Polizeidienst:
- Zivilcourage
- Teamfähigkeit
- Entscheidungsvermögen
- Kommunikationsfähigkeit
Achten Sie darauf, dass Ihr Lebenslauf vollständig ist und alle nötigen Unterlagen wie Zeugnisse beigefügt sind.
Ansonsten gelten die gleichen Tipps wie bei der Bewerbung für den mittleren Polizeidienst.
Studium für den gehobenen Polizeidienst
Ausbildung gehobener Dienst Polizei
Das Studium zum gehobenen Polizeidienst ist je nach Bundesland unterschiedlich aufgebaut. Sowohl bei der Themenauswahl, Bezeichnung und der zeitlichen Gewichtung. Das Studium dauert drei Jahre und besteht aus einem theoretischen Teil, der an einer Polizeihochschule gelehrt wird. Zudem gibt es noch einen praktischen Teil, der zum Beispiel vor Ort bei Dienststellen und in einem Ausbildungszentrum erfolgt. Am Ende des Studiums erhält man den Titel Bachelor of Arts Polizeivollzugsdienst verliehen. Das Studium für den gehobenen Polizeidienst läuft ähnlich wie eine Schule ab. In der Regel besteht die Klasse nur aus 25 bis 30 Personen und man hat Anwesenheitspflicht.
Der theoretische Teil vom Studium, besteht aus einer Vielzahl von Themen, wie:
- Rechts- und Polizeiwissenschaften
- Eingriffsrecht
- Verkehrsrecht
- Kriminalistik und Kriminaltechnik
- Einsatzlehre
- Sozialwissenschaften und politische Bildung
- Fachenglisch
- Waffenkunde
- Funktechnik und Funkverkehr
Der praktische Teil der Ausbildung, besteht aus Themen wie:
- Kriminalitätskontrollen
- Verkehrssicherheitsarbeit
- Schießtraining
- Digitalfunk
- Selbstverteidigung
- Eingriffstechniken
- Fahrausbildung
Gehalt im gehobenen Polizeidienst
Verdienst während des Studiums
Wird man für den Polizeidienst und dem Polizei gehobener Dienst aufgenommen, so beginnt man hier mit Dienstrang eines Polizeikommissaranwärter/in. Mit dieser Stelle wird ein Beamtenverhältnis auf Widerruf begründet. Die Bezahlung, die bei einem Beamten als Besoldung bezeichnet wird, unterscheidet sich während dem Studium.
1. Studienjahr
ca. 1.150 bis 1.250€
2. Studienjahr
ca. 1.200 bis 1.350€
3. Studienjahr
ca. 1.300 bis 1.500€
Alle Besoldungen verstehen sich Brutto. Grundsätzlich sollte man sich zur Besoldung genau informieren. Die hier genannten Besoldungswerte, können sich je nach Bundesland stark unterscheiden. Entscheidet man sich zum Beispiel für die Bundespolizei, so beträgt hier die Besoldung 1230 Euro Netto. Zudem kann es hinsichtlich der Besoldung noch Unterschiede geben, je nachdem wie die Lebensumstände sind. So kann es hier nämlich auch während dem Studium, Zuschläge wie Sonder- und Familienzuschläge geben.
Verdienst im gehobenen Polizeidienst
Neben der Besoldung während dem Studium, ist interessant was man danach verdienen kann. Hier liegt die Einstiegsbesoldung in der Regel zwischen 2400 bis 2650 Euro (Brutto) bei einer Stelle mit A9. Letztlich kann aber die Besoldung, gerade durch Beförderungen auch steigen. In der höchsten Besoldungsstufe, A13 handelt es sich um einen monatlichen Verdienst zwischen 3750 bis 4350 Euro (Brutto). Auch hier kann es je nach Bundesland bei der Besoldung große Unterschiede geben.
Zumal die Höhe der Besoldung auch hier durch Zuschläge, wie zum Beispiel den Familienzuschlag steigen kann. Auch hier unterscheidet sich aber die Besoldung auch zwischen Landes- und Bundespolizei. So liegt die Einstiegsbesoldung nach erfolgreichem Studium bei der Bundespolizei, bei rund 2430 Euro Netto. In der höchsten Stufe, BGr. A13 kann die Besoldung bei rund 4850 Euro Netto liegen. Auch hier darf man eventuelle Zuschläge, wie Nachtdienste usw. nicht vernachlässigen.
Besoldungsgruppe A9
ca. 2.400 bis 2.650€ brutto
Besoldungsgruppe A10
ca. 2.500 bis 2.800€ brutto
Besoldungsgruppe A11
ca. 2.950 bis 3.200€ brutto
Besoldungsgruppe A12
ca. 3.150 bis 3.600€ brutto
Besoldungsgruppe A13
ca. 3.750 bis 4.350€ brutto
Aufgaben und Verwendung als Polizist im gehobenen Vollzugsdienst
Eine Polizistin oder ein Polizist im gehobenen Polizeidienst ist eine Ausbildung, die auf eine Führungsposition innerhalb der Polizei vorbereitet. Mit Ende der Ausbildung erhält man den Dienstrang eines Polizeikommissar. Dieser Dienstrang ist nicht unwesentlich, da man damit auch zum Kreis der sogenannten Ermittlungspersonen für Staatsanwaltschaften gehört. Hinsichtlich dem möglichen Aufgabengebiet, so kann die Führungsposition eine Sachgebietsleitung wie zum Beispiel im Bereich der Wirtschaftskriminalität.
Oder aber auch die Position von einem Gruppenleiter oder als Zugführer, Gruppenführer bei Polizeihundertschaften, die Position eines Wachleiters oder aber auch die stellvertretende Position einer Dienstgruppenleitung. Hinsichtlich den Aufgaben kommt es aber auch darauf an, in welchen Bereich der Polizei man arbeiten möchte. Ob bei der Schutzpolizei im Streifendienst, bei der Kriminalpolizei, bei der Wasserschutzpolizei oder aber auch in den einzelnen Abteilungen der Bundespolizei, wie dem Personenschutz.
Dienstgrade und Aufstiegsmöglichkeiten im gehobenen Polizeidienst
Beim Dienstgrad Polizeikommissar muss es nicht bleiben, vielmehr gibt es hier verschiedene Aufstiegsmöglichkeiten. Diese Aufstiegsmöglichkeiten erfolgen durch Beförderungen. In der Regel passiert das alle 5 bis 6 Jahre, wenn sich der Polizist durch besondere Leistungen auszeichnet. Mit jeder möglichen Beförderung, können weitere Aufgaben, insbesondere Führungsaufgaben verbunden sein.
Mögliche Beförderungen im gehobenen Polizeidienst sind:
Polizeioberkommissar (POK)
Mit der Beförderung von Polizeikommisar zum Polizeoberkommissar bleibt man zwar weiterhin als Ermittler für die Staatsanwaltschaft tätig, doch man bekommt zusätzlich Führungsaufgaben zugeteilt. Hierzu zählen Dienstgruppenleiter oder Zugführer von Bereitschaftseinheiten.
Polizeihauptkommissar (PHK)
Mit dem Diesntgrad des Polizeihauptkommissars übernimmt man als Führungskraft die Leitung der Ermittlungen. Aber auch andere Leitungsfunktionen in den verschiedenen Tätigkeitsbereichen der Polizei ist möglich. Desweiteren ist man auch berechtigt an Ausbildungszentren der Polizei zu unterrichten.
Auch die Besetzung einer frei verfügbaren Planstelle in von Führungsaufgaben ist mit diesem Dienstgrad möglich. Dazu zählt zum Beispiel die Leitung oder stellvertretende Leitung einer Polizeidienststelle.
Erster Polizeioberkommissar (EPHK)
Der Erste Polizeioberkommissar ist das höchste Amt in der Laufbahn des gehobenen Dienstes. In dieser Position übernimmt man strategische Führungsaufgaben. Diesem kann hierbei je nach Einsetzung, entweder die Dienststellenleitung obliegen, aber auch einer Führungsposition in einem Einsatzstab der Polizei oder die Leitung einer Polizeischule oder eines Fachbereichs. Was hier an Beförderungen und mögliche Einsatzgebiete ist, kann sich natürlich je nach Landespolizei, aber auch bei der Bundespolizei unterscheiden.