Das Wiegen und Messen vom Körper, um daraus resultierende Daten (BMI) zu ermitteln, stellt ebenfalls ein Teil der Untersuchung beim Polizeiarzt dar. Denn in vielen Bundesländern gibt es eine Mindestgröße (160 cm – 165 cm), die für Aufnahme bei der Polizei unabdingbar ist.
Gleichzeitig muss aber auch Körpergröße und Körpergewicht in passendem Maß zueinander stehen. Dieses Verhältnis berechnet man mit dem Body-Mass-Index.
Formel:
Das Körpergewicht (kg) wird 2 mal geteilt durch die Körpergröße (m).
Beispielperson: Gewicht: 62 kg, Größe: 165 cm
Rechnung: BMI = 62 ÷ 1,65 ÷ 1,65 = 22,77