Tattoos und Körperschmuck bei der Polizei
Tattoos und Piercings sind im Trend, doch sind sie auch bei der Polizei erlaubt?
Sie möchten sich gerne bei der Polizei bewerben aber haben Körperschmuck, den man so schnell nicht ablegen kann? Sie fragen sich nun, ob Sie nun überhaupt zugelassen werden oder was sie generell beachten sollten? Im Folgenden werden die meist gestellten Fragen zu diesem Punkt beantwortet.
Was muss ich bei Tattoos und Körperschmuck beachten?
Die Polizei und die Polizeibeamten selbst werden als eine Art Vorbildfunktion und Autoritätsperson angesehen. Daher sollte man bereits als Polizeibewerber darauf achten, nicht negativ aufzufallen, damit man später als Polizeibeamter erst genommen wird.
Wichtig zu erwähnen ist erst einmal, dass in den meisten Bundesländern Tattoos bei der Polizei eher unerwünscht sind. Dies gilt natürlich auch wenn man sich zum Beispiel mit einem Piercing bei der Polizei bewerben möchte. Allerdings wird dort auch in der Größe und der Lage dieses Körperschmuckes unterschieden.
Man sollte also darauf achten, dass man die betroffenen Stellen mit der entsprechenden Dienstkleidung so gut wie möglich vollständig bedecken kann. Dies gilt für den Winter, als auch für den Sommer, wozu auch kurze Hemden und T- Shirts gehören. Falls beispielsweise auffällige Tattoos auf dem Unterarm nicht bedeckt werden können, muss statt dem T- Shirt ein Langarmshirt getragen werden um die Bedeckungspflicht zu gewährleisten. Hierbei ist allerdings noch etwas zu beachten: Bei Streifenpolizisten ist es zum Beispiel wichtig, dass sie dann beide ein Langarmshirt tragen. Bei gemeinsamer Arbeit von Polizisten muss nämlich in den meisten Fällen eine einheitliche Kleidung getragen werden.
Folgende Tätowierungen sind bei der Polizei nicht erlaubt:
- Das Motiv zeigt eine verfassungsfeindliche Organisation, zum Beispiel Fahnen, Parolen oder ähnliche Symbole. Dies gilt auch wenn das gezeigte Motiv theoretisch mit einer dieser Organisationen verwechselt werden kann.
- Das Motiv ist eine links- oder rechtsradikale Darstellung oder zeigt eine andere extremistische Haltung.
- Das Motiv ist eine frauenfeindliche oder gegen eine andere Gruppe feindliche Darstellung. Auch sexistische Darstellungen gehören zu dieser Kategorie.
- Das Tattoo zeigt eine entwürdigte oder diskriminierende Gewalt oder kann als diese verstanden werden.
- Wenn das Motiv eine auffällige religiöse Zuordnung zeigt oder andere weltanschauliche Symbole. Dies gilt neben den Tattoos auch für die Kleidung.
Werde ich mit Tattoos zum Polizeidienst zugelassen?
Grundsätzlich sind Tattoos bei der Polizei nicht strikt verboten. Es gibt sogar Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Berlin aus dem Jahre 2018, die eine öffentlich sichtbare Tätowierung bei Polizeibeamten erlauben, bzw. muss die Berliner Polizei Bewerber mit Tattoos akzeptieren. Man sollte allerdings – wie schon erwähnt – darauf achten, dass das Motiv weitestgehend abgedeckt werden kann und es nicht auffällig ist. Außerdem sollte das Motiv keine der oben genannten Bedingungen erfüllen (zum Beispiel es ist eine extremistische Darstellung,…). Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, kann man theoretisch trotz Körperschmuck zum Polizeidienst zugelassen werden.
Eine gegenteilige Meinung vertritt aber das Verwaltungsgericht München, das einem Antrag auf eine Tätowierung eine klare Absage erteilte, da die Polizei eins Autoritätsfunktion ausübt und der Dienstherr über das äußerliche Erscheinungsbild der Polizeibeamten entscheiden kann. Allerdings steht dem noch eins im Wege: Man muss den Polizei Einstellungstest mit Erfolg bestehen.
Darf ich ein Piercing bei der Polizei tragen?
Auf große Ohrringe oder Piercings sollte eher verzichtet werden, um das Risiko einer Verletzung möglichst klein zu halten. Kleinere Piercings müssen nicht herausgenommen werden, wenn sie unauffällig sind und die Ausübung des Polizeidienstes nicht beeinflussen. Generell verboten sind sie aber im Allgemeinen nicht.
Das gleiche gilt übrigens bei Brustimplantaten oder Ähnlichem. Ausdrücklich verboten sind auch diese bei der Polizei nicht. Wenn sie keine Verletzungsgefahr herbeiführen oder die Polizeiarbeit in keiner Weise beeinträchtigen, können auch Personen mit Brustimplantaten den Dienst bei der Polizei antreten.
Stellen lange Haare oder Bärte eine Beeinträchtigung dar?
Bei langen Haaren oder Bärten gilt ähnliches wie bei den Piercings, und zwar Folgendes: Wenn Sie bei aufrechter Körperhaltung die Uniform oder andere wichtige Merkmale verdecken, so sind sie nicht erlaubt. Außerdem dürfen sie die auszuführenden Amtsaufgaben nicht negativ beeinträchtigen. Bei Langhaarfrisuren muss man deshalb seine Haare zu einem Zopf zusammenbinden. Aber auch hier ist die Polizei schon toleranter geworden, denn vor 2006 war es noch verboten, dass die Haare länger als bis zum Kragen reichen. Verschiedene Haarfärbungen sind jedoch nur erlaubt, wenn sie den natürlichen Haarfarben entsprechen.
Was kann ich tun, wenn ich wegen eines Tattoos abgelehnt werde?
Allgemein gilt, dass ein Bewerber mit Tattoos bei der Polizei nicht ohne gesetzliche Grundlage abgelehnt werden darf. Falls dies doch der Fall gewesen sein sollte und man sonst alle Voraussetzungen (Bedeckung der Tattoos etc.) erfüllt, kann man Klage einreichen.
Grundlage für die Klage ist in einem solchen Falle die Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechtes. Im besten Falle bekommt man dann vor Gericht Recht und kann somit doch bei der Polizei eingestellt werden. Die Entscheidung ob das Tattoo aus ästhetischen Gründen zumutbar ist oder nicht, liegt letztendlich aber nur beim Gesetzgeber und diese Ansicht ist von Bundesland zu Bundesland verschieden.
Wenn Ihnen der Einstellungsberater bereits im Voraus mitteilt, das mit diesem Tattoo eine Aufnahme in den Polizeidienst nicht möglich sein wird, so können Sie das Tattoo vor Ihrer Bewerbung zum Polizeidienst weglasern lassen.
Warum werden Tattoos und Piercings aller Art bei der Polizei so streng gesehen?
Die Polizei ist ein wesentlicher Teil unserer Gesellschaft und trägt sowohl zur inneren als auch zur äußeren Sicherheit bei. Sie stellt das Gewaltmonopol des Staates dar und sollte daher von allen Menschen ernst genommen werden. Ein wichtiger Punkt der Polizei ist, dass diese als eine gemeinsame starke Gruppe angesehen werden möchte. Deshalb spielt die Individualität der einzelnen Mitarbeiter in der Vollziehung eine eher ungeordnete Rolle. Da Tattoos oder anderer Körperschmuck ein Zeichen der Individualität darstellen sollen, sind sie bei der Polizei ungerne gesehen. Der Staat, bzw die Bundesländer möchten das Risiko nicht eingehen von der Bevölkerung nicht ernst genommen und respektiert zu werden.
Quellen:
- Der Tagesspiegel – Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Berlin
- Abendzeitung München – Entscheidung des Verwaltungsgerichtes München
- Rechtsindex – VWG Berlin erlaubt Tätowierungen bei Polizeibewerber