Karriereweg: Polizei gehobener Dienst

Polizist im gehobenen Dienst

Der Beruf des Polizisten ist ein Traum für viele Menschen. Und steht man vor der Entscheidung, ob dieser Traum Wirklichkeit werden soll, muss man eine Entscheidung treffen. Bei der Polizei gibt es nämlich verschiedene Laufbahn-Möglichkeiten, mit unterschiedlichen Voraussetzungen und Aufgaben. Eine mögliche Laufbahn ist hierbei der Polizei gehobener Dienst.
 
Bevor wir jetzt ins Detail gehen, sei an dieser Stelle noch auf die Unterschiede bei der Polizei hingewiesen. Bei der Polizei wird zwischen der Landespolizei in Zuständigkeit der Bundesländer und der Bundespolizei, in Zuständigkeit der Bundesregierung unterhalten.
 
Je nach Polizei gibt es unterschiedliche Aufgabenschwerpunkte, aber auch Unterschiede beim Polizei gehobener Dienst. So können sich hier die Aufstiegschancen, aber auch die Besoldung unterscheiden. Solche Unterschiede kann es aber auch bei der Landespolizei geben, da diese sich von Bundesland zu Bundesland unterscheiden kann. Das kann auch für die Begrifflichkeit „gehobener Dienst“ gehören, die teilweise je nach Bundesland auch Q3 (dritte Qualifikationsstufe) oder Laufbahngruppe 2 bezeichnet wird.

Voraussetzungen gehobener Dienst bei der Polizei

Oft wird bei der Polizei gehobener Dienst von einer Ausbildung gesprochen. Streng genommen ist diese Bezeichnung falsch, da es sich um ein Studium handelt. Dieses Studium endet je nach Bundesland entweder mit dem Titel „Diplom-Verwaltungswirts Polizei (FH)“ oder aber mit dem Titel „Bachelor of Arts im Polizeivollzugsdienst“.

Wie für ein Studium üblich, muss hier eine gewisse schulische Vorbildung vorhanden sein. So muss hier als Voraussetzung entweder das Abitur oder die Fachhochschulereife vorliegen. Je nach Bundesland kann auch schon die Mittlere Reife als Zugangsvoraussetzung für das Studium ausreichen. Wobei an dieser Stelle von einer Bewerberin oder einem Bewerber, nicht nur das bloße Vorhandensein einer Schulbildung Voraussetzung ist.

Vielmehr gibt es hier noch die besonderen Voraussetzungen für den Polizeidienst. So muss zum Beispiel eine charakterliche Eignung vorliegen, dementsprechend keine Vorstrafen. Man muss in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen leben. Je nach Bundesland muss man eine bestimmte Mindestkörpergröße aber auch das Vorhandensein von einem Führerschein erfüllen.

Ob man für ein Studium infrage kommt, insbesondere auch für eine spätere Führungsaufgabe innerhalb der Polizei, wird aber auch anhand von Bewerbergesprächen im Auswahlverfahren geprüft.

Die Voraussetzungen im Überblick:

Ausbildung

Diplomstudium

Empfohlener Abschluss

Allgemeine Hochschulreife

Ausbildungsdauer

3 Jahre

Gehalt

zwischen 1.300€ und 5.700€

Bewerbungsschreiben für den gehobenen Polizeidienst

Bei der Bewerbung zu gehobenen Dienst bei der Polizei sollte einen eher konservativen Schreibstil wählen da dieser professioneller wirkt. Wie bereits oben erwähnt, sind bestimmte Charaktereigenschaften gefragt bei der Polizei und ganz speziell im gehobenen Dienst. Daher ist es wichtig diese auch gezielt hervorzuheben und keine  Bewerbung mit Standardfloskeln zu schreiben. Sie sind bei der freiwilligen Feuerwehr oder Rettung? Perfekt, dann beschreiben Sie doch was Sie dort machen und warum Sie sich entschieden haben, dort mitzuhelfen. 

Wichtige Charaktereigenschaften für den gehobenen Polizeidienst: 

Achten Sie darauf, dass Ihr Lebenslauf vollständig ist und alle nötigen Unterlagen wie Zeugnisse beigefügt sind. 

Ansonsten gelten die gleichen Tipps wie bei der Bewerbung für den mittleren Polizeidienst

Studium für den gehobenen Polizeidienst

Ausbildung gehobener Dienst Polizei

Das Studium zum gehobenen Polizeidienst ist je nach Bundesland unterschiedlich aufgebaut. Sowohl bei der Themenauswahl, Bezeichnung und der zeitlichen Gewichtung. Das Studium dauert drei Jahre und besteht aus einem theoretischen Teil, der an einer Polizeihochschule gelehrt wird. Zudem gibt es noch einen praktischen Teil, der zum Beispiel vor Ort bei Dienststellen und in einem Ausbildungszentrum erfolgt. Am Ende des Studiums erhält man den Titel Bachelor of Arts Polizeivollzugsdienst verliehen. Das Studium für den gehobenen Polizeidienst läuft ähnlich wie eine Schule ab. In der Regel besteht die Klasse nur aus 25 bis 30 Personen und man hat Anwesenheitspflicht. 

Der theoretische Teil vom Studium, besteht aus einer Vielzahl von Themen, wie:

Der praktische Teil der Ausbildung, besteht aus Themen wie:

Gehalt im gehobenen Polizeidienst

Verdienst während des Studiums

Wird man für den Polizeidienst und dem Polizei gehobener Dienst aufgenommen, so beginnt man hier mit Dienstrang eines Polizeikommissaranwärter/in. Mit dieser Stelle wird ein Beamtenverhältnis auf Widerruf begründet. Die Bezahlung, die bei einem Beamten als Besoldung bezeichnet wird, unterscheidet sich während dem Studium.

1. Studienjahr

ca. 1.150 bis 1.250€

2. Studienjahr

ca. 1.200 bis 1.350€

3. Studienjahr

ca. 1.300 bis 1.500€

Alle Besoldungen verstehen sich Brutto. Grundsätzlich sollte man sich zur Besoldung genau informieren. Die hier genannten Besoldungswerte, können sich je nach Bundesland stark unterscheiden. Entscheidet man sich zum Beispiel für die Bundespolizei, so beträgt hier die Besoldung 1230 Euro Netto. Zudem kann es hinsichtlich der Besoldung noch Unterschiede geben, je nachdem wie die Lebensumstände sind. So kann es hier nämlich auch während dem Studium, Zuschläge wie Sonder- und Familienzuschläge geben.

Verdienst im gehobenen Polizeidienst

Neben der Besoldung während dem Studium, ist interessant was man danach verdienen kann. Hier liegt die Einstiegsbesoldung in der Regel zwischen 2400 bis 2650 Euro (Brutto) bei einer Stelle mit A9. Letztlich kann aber die Besoldung, gerade durch Beförderungen auch steigen. In der höchsten Besoldungsstufe, A13 handelt es sich um einen monatlichen Verdienst zwischen 3750 bis 4350 Euro (Brutto). Auch hier kann es je nach Bundesland bei der Besoldung große Unterschiede geben.

Zumal die Höhe der Besoldung auch hier durch Zuschläge, wie zum Beispiel den Familienzuschlag steigen kann. Auch hier unterscheidet sich aber die Besoldung auch zwischen Landes- und Bundespolizei. So liegt die Einstiegsbesoldung nach erfolgreichem Studium bei der Bundespolizei, bei rund 2430 Euro Netto. In der höchsten Stufe, BGr. A13 kann die Besoldung bei rund 4850 Euro Netto liegen. Auch hier darf man eventuelle Zuschläge, wie Nachtdienste usw. nicht vernachlässigen.

Besoldungsgruppe A9

ca. 2.400 bis 2.650€ brutto

Besoldungsgruppe A10

ca. 2.500 bis 2.800€ brutto

Besoldungsgruppe A11

ca. 2.950 bis 3.200€ brutto

Besoldungsgruppe A12

ca. 3.150 bis 3.600€ brutto

Besoldungsgruppe A13

ca. 3.750 bis 4.350€ brutto

Aufgaben und Verwendung als Polizist im gehobenen Vollzugsdienst

Hat man das Studium im Polizei gehobener Dienst beendet, steigt man mit dem bereits erwähnten Dienstgrad Polizeikommissar (kurz PK) ein. Nach einer 3-jährigen Probezeit wird man zum Beamten auf Lebenszeit ernannt.

Eine Polizistin oder ein Polizist im gehobenen Polizeidienst ist eine Ausbildung, die auf eine Führungsposition innerhalb der Polizei vorbereitet. Mit Ende der Ausbildung erhält man den Dienstrang eines Polizeikommissar. Dieser Dienstrang ist nicht unwesentlich, da man damit auch zum Kreis der sogenannten Ermittlungspersonen für Staatsanwaltschaften gehört. Hinsichtlich dem möglichen Aufgabengebiet, so kann die Führungsposition eine Sachgebietsleitung wie zum Beispiel im Bereich der Wirtschaftskriminalität.

Oder aber auch die Position von einem Gruppenleiter oder als Zugführer, Gruppenführer bei Polizeihundertschaften, die Position eines Wachleiters oder aber auch die stellvertretende Position einer Dienstgruppenleitung. Hinsichtlich den Aufgaben kommt es aber auch darauf an, in welchen Bereich der Polizei man arbeiten möchte. Ob bei der Schutzpolizei im Streifendienst, bei der Kriminalpolizei, bei der Wasserschutzpolizei oder aber auch in den einzelnen Abteilungen der Bundespolizei, wie dem Personenschutz.

Dienstgrade und Aufstiegsmöglichkeiten im gehobenen Polizeidienst

Beim Dienstgrad Polizeikommissar muss es nicht bleiben, vielmehr gibt es hier verschiedene Aufstiegsmöglichkeiten. Diese Aufstiegsmöglichkeiten erfolgen durch Beförderungen. In der Regel passiert das alle 5 bis 6 Jahre, wenn sich der Polizist durch besondere Leistungen auszeichnet. Mit jeder möglichen Beförderung, können weitere Aufgaben, insbesondere Führungsaufgaben verbunden sein.

Mögliche Beförderungen im gehobenen Polizeidienst sind:

Polizeioberkommissar (POK)

Mit der Beförderung von Polizeikommisar zum Polizeoberkommissar bleibt man zwar weiterhin als Ermittler für die Staatsanwaltschaft tätig, doch man bekommt zusätzlich Führungsaufgaben zugeteilt. Hierzu zählen Dienstgruppenleiter oder Zugführer von Bereitschaftseinheiten. 

Polizeihauptkommissar (PHK)

Mit dem Diesntgrad des Polizeihauptkommissars übernimmt man als Führungskraft die Leitung der Ermittlungen. Aber auch andere Leitungsfunktionen in den verschiedenen Tätigkeitsbereichen der Polizei ist möglich. Desweiteren ist man auch berechtigt an Ausbildungszentren der Polizei zu unterrichten.

Auch die Besetzung einer frei verfügbaren Planstelle in von Führungsaufgaben ist mit diesem Dienstgrad möglich. Dazu zählt zum Beispiel die Leitung oder stellvertretende Leitung einer Polizeidienststelle.

Erster Polizeioberkommissar (EPHK)

Der Erste Polizeioberkommissar ist das höchste Amt in der Laufbahn des gehobenen Dienstes. In dieser Position übernimmt man strategische Führungsaufgaben. Diesem kann hierbei je nach Einsetzung, entweder die Dienststellenleitung obliegen, aber auch einer Führungsposition in einem Einsatzstab der Polizei oder die Leitung einer Polizeischule oder eines Fachbereichs. Was hier an Beförderungen und mögliche Einsatzgebiete ist, kann sich natürlich je nach Landespolizei, aber auch bei der Bundespolizei unterscheiden.

Quellen: