Oft wird bei der Polizei gehobener Dienst von einer Ausbildung gesprochen. Streng genommen ist diese Bezeichnung falsch, da es sich um ein Studium handelt. Dieses Studium endet je nach Bundesland entweder mit dem Titel „Diplom-Verwaltungswirts Polizei (FH)“ oder aber mit dem Titel „Bachelor of Arts im Polizeivollzugsdienst“.
Wie für ein Studium üblich, muss hier eine gewisse schulische Vorbildung vorhanden sein. So muss hier als Voraussetzung entweder das Abitur oder die Fachhochschulereife vorliegen. Je nach Bundesland kann auch schon die Mittlere Reife als Zugangsvoraussetzung für das Studium ausreichen. Wobei an dieser Stelle von einer Bewerberin oder einem Bewerber, nicht nur das bloße Vorhandensein einer Schulbildung Voraussetzung ist.
Vielmehr gibt es hier noch die besonderen Voraussetzungen für den Polizeidienst. So muss zum Beispiel eine charakterliche Eignung vorliegen, dementsprechend keine Vorstrafen. Man muss in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen leben. Je nach Bundesland muss man eine bestimmte Mindestkörpergröße aber auch das Vorhandensein von einem Führerschein erfüllen.
Ob man für ein Studium infrage kommt, insbesondere auch für eine spätere Führungsaufgabe innerhalb der Polizei, wird aber auch anhand von Bewerbergesprächen im Auswahlverfahren geprüft.
Die Voraussetzungen im Überblick: